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Januar 29, 2025

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Was du wissen musst


Inhaltsverzeichnis

Ein Eigentümerwechsel bei Mietwohnungen löst bei Mietern oft Unsicherheit aus. Viele fragen sich: Wird die Miete nach Kauf erhöht? Oder: Muss ich einen neuen Mietvertrag bei Eigentümerwechsel unterschreiben? In diesem Beitrag erfährst du, welche Rechte du als Mieter hast, welche Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel erfüllt sein müssen und wie eine Mietanpassung nach Kauf abläuft. Insbesondere für Mieter in Nürnberg ist dieses Thema von Bedeutung. Hier bietet dir wohnung-in-nuernberg-mieten.de sorgenfreies Wohnen mit transparenten Mietbedingungen und persönlichem Service.

Rechtlicher Rahmen bei Eigentümerwechsel

  1. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB):
    Dieser Grundsatz stellt sicher, dass bestehende Mietverträge auch nach einem Eigentümerwechsel gültig bleiben. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters übernimmt. Dazu zählen die Einhaltung von Kündigungsfristen, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mietbedingungen sowie die Verantwortung für bestehende Instandhaltungsverpflichtungen​​.
  2. Übernahme des Mietvertrags bei Eigentümerwechsel:
    Du musst keinen neuen Mietvertrag bei Eigentümerwechsel unterschreiben. Der neue Vermieter ist an die Bedingungen des bestehenden Vertrags gebunden. Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel kann nur erfolgen, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Kappungsgrenze und eine Begründung der Erhöhung, etwa durch den Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete​​.

Ist eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel erlaubt?

Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel ist grundsätzlich möglich, aber an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Der bloße Wechsel des Eigentümers rechtfertigt keine automatische Anpassung der Miete. Der neue Vermieter muss sich an die gleichen Bedingungen halten wie der vorherige Eigentümer.

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

Damit eine Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel rechtlich zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schriftliche Begründung: Jede Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und klar begründet sein. Gängige Begründungen sind:
    • Mietspiegel: Der Vermieter bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
    • Vergleichswohnungen: Es werden konkrete Beispiele ähnlicher Wohnungen herangezogen.
    • Gutachten: Ein Sachverständiger bestätigt den angemessenen Mietpreis.
  • Frist der Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel: Eine Anpassung der Miete ist frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung erlaubt. Zudem gilt die sogenannte Kappungsgrenze:
    • Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 % steigen.
    • In angespannten Wohngebieten, wie sie häufig in Großstädten vorkommen, liegt die Grenze bei 15 %​​.

Arten der Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

1. Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

Diese Art der Mieterhöhung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietpreis darf dabei maximal 10 % über dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen liegen. Voraussetzungen hierfür:

  • Die Miete wurde in den letzten 12 Monaten nicht erhöht.
  • Es liegt eine fundierte Begründung vor, z. B. durch einen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.

2. Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete sind zukünftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Hierbei ist die Höhe der Erhöhung und der Zeitpunkt genau definiert. Wichtige Details:

  • Zusätzliche Mieterhöhungen, etwa durch Modernisierungen, sind während der Laufzeit ausgeschlossen.
  • Jede Erhöhung muss mindestens 12 Monate Abstand zur vorherigen haben.

3. Indexmiete

Die Indexmiete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, was bedeutet, dass sich die Miete mit der allgemeinen Inflation verändert. Hierbei gilt:

  • Eine Anpassung der Miete ist maximal einmal jährlich möglich.
  • Zusätzliche Erhöhungen, wie etwa wegen Modernisierungen, sind nur eingeschränkt zulässig und müssen klar begründet werden​​.

4. Mieterhöhung nach Modernisierung

Nach einer Modernisierung kann der Vermieter bis zu 8–11 % der Kosten jährlich auf die Miete umlegen. Beispiele für Modernisierungen:

  • Einbau eines Fahrstuhls
  • Verbesserte Wärmedämmung
  • Installation moderner Heizungsanlagen Voraussetzung: Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen und detailliert erklären, welche Kosten entstehen und wie sie auf die Mieter umgelegt werden​.

So funktioniert das Verfahren einer Mieterhöhung

Formvorschriften

Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel unterliegt strengen Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss, damit die Erhöhung rechtlich wirksam ist. Dazu gehören:

  • Schriftliche Mitteilung: Die Mieterhöhung muss immer in Textform erfolgen. Dies kann per Brief oder E-Mail geschehen. Eine mündliche Ankündigung oder eine einfache Zahlungsaufforderung ist rechtlich nicht ausreichend.
  • Begründungspflicht: Der Vermieter muss den Grund für die Erhöhung klar darlegen. Häufige Begründungen sind:
    • Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete, nachgewiesen durch Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.
    • Modernisierungskosten, die auf die Miete umgelegt werden dürfen.
  • Details zur neuen Miete: Das Schreiben muss die alte und die neue Miete sowie den prozentualen Anstieg genau ausweisen. Zudem muss das Datum genannt werden, ab dem die neue Miete gilt.

Wenn diese Formvorschriften nicht eingehalten werden, ist die Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel unwirksam​​.

Fristen der Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

Im Falle einer Mieterhöhung nach Kauf oder Modernisierung gelten gesetzlich geregelte Fristen:

  • Prüfungsfrist für Mieter: Nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens haben Mieter mindestens zwei Monate Zeit, die Erhöhung zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Diese Frist bietet ausreichend Zeit, um die Angaben auf Korrektheit zu prüfen und sich ggf. rechtlich beraten zu lassen.
  • Klagefrist des Vermieters: Stimmen Mieter der Mieterhöhung nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten Klage einreichen. Der Vermieter muss dann vor Gericht nachweisen, dass die Mietanpassung nach Kaufoder die Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel rechtlich begründet ist.
  • Beginn der neuen Miete: Wird die Erhöhung akzeptiert oder gerichtlich bestätigt, ist die neue Miete ab dem dritten Monat nach Zugang des Erhöhungsverlangens fällig​.

Tipps für Mieter bei einer Mieterhöhung

Prüfe das Mieterhöhungsverlangen

Das wichtigste für Mieter ist, das Erhöhungsverlangen genau zu prüfen. Dabei solltest du folgende Punkte beachten:

  • Rechtliche Zulässigkeit: Hält sich die Erhöhung an die Kappungsgrenze? Diese liegt bei maximal 20 % innerhalb von drei Jahren, in angespannten Mietmärkten sogar bei nur 15 %.
  • Angemessenheit: Entspricht die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete? Wird die Erhöhung korrekt begründet, z. B. mit einem Mietspiegel, einer Übersicht von Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten?

Wann ein Widerspruch möglich ist

Unzureichende oder fehlerhafte Begründungen sind ein häufiger Grund, warum Mieter einer Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel widersprechen können. Ein Widerspruch ist möglich, wenn:

  • Die Kappungsgrenze überschritten wurde.
  • Die Vergleichsmiete nicht korrekt berechnet wurde.
  • Die Erhöhung nicht schriftlich begründet oder unvollständig ist.

Mieter haben das Recht, dem Erhöhungsverlangen zu widersprechen, solange die Prüfungsfrist noch läuft. Der Widerspruch sollte schriftlich und mit einer Begründung erfolgen.

Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Bei Unsicherheiten ist es ratsam, eine rechtliche Prüfung durch Experten in Anspruch zu nehmen. Mietrechtsexperten können:

  • Die rechtliche Wirksamkeit der Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel überprüfen.
  • Dich über mögliche Widerspruchsoptionen informieren.
  • Dich im Falle einer gerichtlichen Klage unterstützen.

Eine professionelle Prüfung kann dir helfen, unberechtigte Forderungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass deine Rechte als Mieter gewahrt bleiben​​.

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Fazit

Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel ist rechtlich klar geregelt und unterliegt strengen Voraussetzungen. Als Mieter ist es wichtig, deine Rechte zu kennen, Mieterhöhungen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit dem richtigen Wissen kannst du unangemessene Forderungen abwehren und dich vor finanziellen Überraschungen schützen.

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FAQ zur Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel

Darf der neue Vermieter sofort die Miete erhöhen?

Nein, der neue Vermieter darf die Miete nicht sofort erhöhen. Bestehende Mietverträge bleiben unverändert gültig, und eine Mieterhöhung ist nur nach den gesetzlichen Vorgaben erlaubt.

Um wieviel Prozent darf man die Miete erhöhen?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen. In angespannten Wohngebieten liegt die Kappungsgrenze bei 15 %.

Was sind die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung?

Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und durch Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Modernisierungskosten begründet sein. Zudem muss die bisherige Miete mindestens 12 Monate unverändert geblieben sein.

Welche Frist gilt für eine Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel?

Die Mieterhöhung kann frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung und mit einer Mindestankündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen. Mieter haben zwei Monate Zeit, die Erhöhung zu prüfen und zuzustimmen.

Über die Autorin

Anna Schmidt ist Immobilienexpertin und langjährige Nürnbergerin mit einem Auge für die Besonderheiten des Wohnungsmarkts in der Frankenmetropole. Sie kennt die Herausforderungen bei der Wohnungssuche aus erster Hand und teilt hier wertvolle Tipps, aktuelle Marktinformationen und praktische Ratschläge. Ihr Ziel ist es, dir dabei zu helfen, die perfekte Wohnung in Nürnberg zu finden – unkompliziert, stressfrei und auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Vertraue auf lokale Expertise und ihre Leidenschaft für alles rund ums Thema Wohnen!

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