Der Auszug aus einer Wohnung ist oft mit vielen Aufgaben verbunden, insbesondere mit der Frage: „Muss ich die Wohnung bei Auszug streichen?“. Für viele Mieter stellt sich diese Frage, da Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten oft unklar im Mietvertrag geregelt sind. Hier erfährst du, wann du die Wohnung gestrichen übergeben musst, was gesetzlich vorgeschrieben ist, und wie das neue Gesetz dir dabei helfen kann.
Rechtliche Grundlagen: Muss ich beim Auszug streichen?
- Wann gilt eine Streichen-Pflicht? Die Pflicht, eine Wohnung bei Auszug renovieren zu müssen, hängt maßgeblich vom Mietvertrag ab. Ist dort geregelt, dass Schönheitsreparaturen wie Malern bei Auszug erforderlich sind, muss diese Klausel rechtlich wirksam sein. Unwirksame Klauseln, wie starre Fristen oder zu pauschale Formulierungen, entbinden dich von dieser Pflicht.
- Das neue Gesetz Laut dem neuen Gesetz bist du nicht mehr verpflichtet, die Wohnung weiß zu streichen. Stattdessen reicht eine helle, neutrale Farbe aus, die für den Nachmieter akzeptabel ist. Dies soll Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern reduzieren.
- Was bedeutet „besenrein“? Eine Wohnung besenrein übergeben bedeutet, dass grobe Verschmutzungen entfernt, Böden gereinigt und persönliche Gegenstände entfernt sind. Tiefergehende Schönheitsreparaturen sind nicht notwendig, es sei denn, sie sind explizit im Mietvertrag geregelt.
Schönheitsreparaturen im Detail
- Was sind Schönheitsreparaturen? Unter Schönheitsreparaturen bei Auszug fallen Tätigkeiten wie:
- Wände streichen in hellen Farben
- Dübellöcher verspachteln
- Lackieren von Fensterrahmen.
- Grenzen der Renovierungspflicht Du musst die Wohnung niemals in einem besseren Zustand hinterlassen, als sie bei deinem Einzug war. Zudem ist das BGH-Urteil Streichen bei Auszug eindeutig: Unrenovierte Wohnungen müssen nicht renoviert übergeben werden.
Häufige Szenarien: Streichen bei Auszug
Wohnung unrenoviert übernommen
Wenn du deine Wohnung unrenoviert übernommen hast, bist du in den meisten Fällen nicht verpflichtet, sie gestrichen oder renoviert zurückzugeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt. Der Grund: Eine Renovierungspflicht kann nur dann auf den Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses in einem renovierten oder zumindest akzeptablen Zustand übergeben wurde. Andernfalls wäre eine solche Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Ausnahme: Wurde im Mietvertrag ein Ausgleich vereinbart – beispielsweise durch eine Reduzierung der Miete für den unrenovierten Zustand –, kann der Vermieter verlangen, dass du die Wohnung renovierst. Diese Vereinbarung muss jedoch klar und verständlich formuliert sein. Liegt keine solche Regelung vor, reicht es aus, die Wohnung besenrein zu hinterlassen, also grobe Verschmutzungen zu entfernen und alle persönlichen Gegenstände mitzunehmen.
Wohnung in gutem Zustand hinterlassen
Hast du die Wohnung während der Mietzeit pfleglich behandelt und die Wände sind noch in einem neutralen und annehmbaren Zustand, entfällt in vielen Fällen die Pflicht zum Weißeln bei Auszug. Vermieter verlangen jedoch häufig, dass die Wohnung in einem „mieterfreundlichen“ Erscheinungsbild zurückgegeben wird. Das bedeutet, die Wände dürfen weder auffällig farbig noch beschädigt sein.
Neutrale Farben um die Wohnung weiß übergeben zu können, aber auch Beige oder Pastelltöne sind hier der Standard, da sie es dem Nachmieter erleichtern, die Wohnung nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Wenn du während der Mietzeit farbige Wände gestrichen hast, kann der Vermieter verlangen, dass diese in eine neutrale Farbe zurückgesetzt werden. Wichtig: Die Farbe muss nicht zwingend Weiß sein, sondern lediglich unauffällig und universell einsetzbar.
Sonderfälle: Küche und Badezimmer
Für stark beanspruchte Räume wie die Küche und das Badezimmer gelten keine speziellen gesetzlichen Regelungen, aber ein gepflegter Zustand ist hier besonders wichtig. Diese Räume sind häufig von Feuchtigkeit, Fett oder Verschmutzungen betroffen, weshalb ein frischer Anstrich oft sinnvoll ist – selbst wenn er nicht verpflichtend ist.
Hier einige Tipps, um Küche und Bad auf die Übergabe vorzubereiten:
Küche:
- Reinige Flächen gründlich, insbesondere Rückwände und Arbeitsplatten.
- Überprüfe, ob Fettflecken an Wänden oder Decken vorhanden sind, und entferne sie gegebenenfalls.
- Wenn Wände gestrichen werden müssen, wähle eine feuchtigkeitsresistente Farbe.
Badezimmer:
- Reinige Fliesen, Spiegel und Armaturen gründlich.
- Entferne Kalkablagerungen und eventuelle Schimmelspuren.
- Wenn die Wandfarbe durch Feuchtigkeit oder Schimmel angegriffen wurde, ist ein neuer Anstrich ratsam.
In beiden Räumen reicht es aus, die Wohnung besenrein zu übergeben, aber ein frischer Anstrich kann einen positiven Eindruck hinterlassen und mögliche Diskussionen bei der Übergabe vermeiden. Gerade in Küche und Bad schätzen Vermieter eine gepflegte Optik und können bei sichtbaren Mängeln unangemessene Abzüge von der Kaution vornehmen.
Praktische Tipps für Mieter
Mietvertrag prüfen
Ein sorgfältiger Blick in den Mietvertrag kann dir viel Ärger ersparen. Achte besonders auf Klauseln, die sich auf Schönheitsreparaturen bei Auszug beziehen. Viele ältere Mietverträge enthalten Regelungen, die inzwischen als unwirksam gelten. Dazu gehören starre Fristen wie „alle drei Jahre muss gestrichen werden“ oder pauschale Anforderungen wie „die Wohnung ist frisch renoviert zu übergeben“. Solche Klauseln sind rechtlich nicht bindend und können angefochten werden.
Prüfe auch, ob die Wohnung beim Einzug als renoviert deklariert wurde. Falls nicht, bist du in der Regel nicht verpflichtet, sie renoviert zu hinterlassen. Dokumentiere solche Details, um im Streitfall deine Position zu stärken. Wenn dir eine Klausel unklar erscheint, lohnt es sich, einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren. So kannst du sichergehen, dass du nur das machst, was wirklich notwendig ist.
Renovierungspflicht: DIY oder Fachmann?
Wenn die Wände tatsächlich gestrichen werden müssen, stellt sich die Frage: Selbst streichen bei Auszug oder einen Profi beauftragen? Beide Optionen haben Vor- und Nachteile:
- Professionelle Malerarbeiten: In der Regel liegen die Kosten für einen Malerbetrieb bei etwa 10–12 €/m². Ein professionelles Ergebnis garantiert, dass der Vermieter keine Nachforderungen stellen kann. Zudem sparst du Zeit und Aufwand – gerade bei großen Wohnungen oder intensiver Nutzung ein klarer Vorteil.
- DIY: Wenn du handwerklich geschickt bist, kannst du selbst die Wohnung weiß streichen. Die Materialkosten belaufen sich auf etwa 3–5 €/m² (inklusive Farbe, Abdeckmaterial und Pinsel). Achte dabei darauf, hochwertige Materialien zu verwenden, um sichtbare Mängel oder ungleichmäßige Ergebnisse zu vermeiden.
Ein guter Mittelweg kann die Kombination aus DIY für kleinere Räume und dem Beauftragen eines Profis für schwierige Stellen wie hohe Decken oder großflächige Bereiche sein. In jedem Fall solltest du vorher die Anforderungen des Vermieters klären, um unnötige Arbeit zu vermeiden.
Übergabeprotokoll nutzen
Ein Übergabeprotokoll ist ein unverzichtbares Werkzeug bei der Wohnungsübergabe. Dieses Dokument wird gemeinsam von dir und dem Vermieter erstellt und hält den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Folgende Punkte solltest du dabei beachten:
- Detaillierte Dokumentation: Notiere alle sichtbaren Mängel, verbleibende Möbelstücke und durchgeführte Arbeiten (z. B. Streichen oder Renovierung bei Auszug).
- Fotobeweise: Ergänze das Protokoll mit Fotos, um den Zustand der Wohnung zweifelsfrei nachzuweisen.
- Unterschriften beider Parteien: Ein unterschriebenes Protokoll schützt beide Seiten vor späteren Unstimmigkeiten und ist vor Gericht ein wichtiges Beweismittel.
Das Übergabeprotokoll schafft Transparenz und reduziert das Risiko, dass der Vermieter unberechtigte Forderungen stellt, beispielsweise bei der Rückzahlung der Kaution.
Streitigkeiten vermeiden
Kaution und Schadensersatz
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Mietrückstände oder Schäden an der Wohnung. Allerdings darf die Kaution nur für nachweisbare Schäden einbehalten werden. Normale Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, verblasste Wandfarben oder leichte Abnutzung von Böden sind kein Grund, die Kaution einzubehalten.
Falls der Vermieter Schadensersatz verlangt, sollte er eine detaillierte Rechnung oder einen Kostenvoranschlag vorlegen. Ist dies nicht der Fall oder erscheinen die Forderungen überzogen, kannst du diese anfechten. Es empfiehlt sich, die Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich zu führen und dabei Beweise wie das Übergabeprotokoll einzusetzen. Falls nötig, kannst du auch eine Schlichtungsstelle einschalten.
Rechtsberatung
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, etwa über die Rückzahlung der Kaution oder die Wirksamkeit bestimmter Mietvertragsklauseln, ist der Gang zu einem Fachanwalt ratsam. Ein Anwalt für Mietrecht kann:
- Den Mietvertrag prüfen und unwirksame Klauseln identifizieren.
- Dich bei Verhandlungen mit dem Vermieter unterstützen.
- Dich im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht vertreten.
Ein häufiger Streitpunkt ist beispielsweise die Forderung des Vermieters, die Wohnung „perfekt renoviert“ zu übergeben, selbst wenn der Vertrag dies nicht eindeutig vorschreibt. Hier hilft eine rechtliche Beratung, um deine Rechte durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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Fazit
Die Frage, ob du die Wohnung bei Auszug streichen musst, ist für viele Mieter eine Sorge. Das neue Gesetz bringt jedoch endlich Klarheit und Erleichterung. Mit einer besenreinen Übergabe und einem neutralen Anstrich bist du meist auf der sicheren Seite.
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FAQ zu Streichen und Renovieren beim Auszug
Muss man bei Auszug streichen?
Nur, wenn es im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde und die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Wohnung renoviert übernommen – muss ich beim Auszug renovieren?
Ja, wenn der Mietvertrag gültige Renovierungsklauseln enthält und die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Was bedeutet besenrein bei Auszug?
Die Wohnung muss grob gereinigt, frei von grobem Schmutz und persönlichen Gegenständen sein.
Was muss ich beim Ausziehen beachten?
Prüfe den Mietvertrag, erledige notwendige Schönheitsreparaturen, reinige die Wohnung besenrein und dokumentiere die Übergabe.
Was sind neutrale Farben bei Auszug?
Helle, unauffällige Farben wie Weiß, Beige oder Pastelltöne, die keine auffälligen Farbakzente setzen.